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   BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99   

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BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99 (https://dejure.org/2000,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2000 - 8 C 33.99 (https://dejure.org/2000,2888)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 (https://dejure.org/2000,2888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    VermG § 4 Abs. 2 Satz 1 sowie Abs. 3 Buchst. a; BGB § 313
    Erwerb im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG; redlicher Erwerb; unredlicher Rechtserwerb; sittlich anstößige Manipulation; fahrlässige Unkenntnis im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG; Veräußerung durch staatlichen Verwalter; staatlicher Verwalter; Verwalter-Verordnung; ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückübertragung eines durch eine schädigende Maßnahme verlorenen Grundstücks; Ausschluss auf Grund eines redlichen Eigentumserwerbs; Kenntnis des Erwerbers von einer gezielten Beeinflussung des Erwerbsvorgangs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Verstoß gegen Beurkundungspflicht; Verkauf durch Rat des Stadtkreises

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Dies ist gemeinsames Merkmal der in § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft genannten Fallgruppen (stRspr, vgl. u. a. Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1 S. 1 und Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 [290] = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 [24 f.]).

    Vielmehr muss der Verstoß bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen lassen, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (stRspr, vgl. u. a. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - a. a. O. sowie Beschluss vom 26. Mai 1999 - BVerwG 8 B 209.98 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).

    Das Auftreten eines nicht mit der Treuhandverwaltung beauftragten und vom verfügungsbefugten Verwalter auch nicht bevollmächtigten staatlichen Organs weist dann auf eine sittlich anstößige Manipulation hin, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Verwalter bewusst ausgeschaltet werden sollte, etwa weil sich die staatlichen Stellen seiner Mitwirkung an dem Rechtsgeschäft nicht sicher waren (vgl. Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 [290 f.] = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 [25]).

  • BVerwG, 15.04.1998 - 7 B 114.98

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keinerlei "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124 f., vom 21. Juni 1999 - BVerwG 8 PKH 7.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 2 f. und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 178.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 4.93

    Vermögensfragen - Zunutzemachen - Rückgabe - Verfügung - Unredlichkeit - Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Das Tatbestands-Merkmal "hätte wissen müssen" im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist gleich bedeutend mit fahrlässiger Unkenntnis (vgl. Urteil vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 [115] = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7 S. 3 [9] sowie Beschluss vom 7. Juni 1999 - BVerwG 8 B 137.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 19.07.2000 - 8 C 20.99

    Redlicher Erwerb; Kauf durch den Bürgermeister als Organ des staatlichen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Der staatliche Verwalter war nur ausführendes Organ (vgl. Urteil vom 19. Juli 2000 - BVerwG 8 C 20.99 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung und in Buchholz unter 428 § 4 VermG vorgesehen -, amtlicher Umdruck S. 9 f.).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Ob dieser rechtmäßig war, ist ohne Bedeutung; maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (stRspr, vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 S. 60 [61 f.]).
  • BVerwG, 23.01.1995 - 7 B 192.94

    Vermögensrecht - Redlicher Erwerb - RestitutionsbefangenesGrundstück -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Anschließend kam es zur Vollendung des Rechtserwerbs durch Eintragung in das Grundbuch (vgl. hierzu u. a. Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 3 S. 4 und vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 13 S. 30).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Anschließend kam es zur Vollendung des Rechtserwerbs durch Eintragung in das Grundbuch (vgl. hierzu u. a. Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 3 S. 4 und vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 13 S. 30).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 8 B 178.99

    Voraussetzungen des Vorliegens einer Divergenz für die Zulässigkeit der Revision

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keinerlei "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124 f., vom 21. Juni 1999 - BVerwG 8 PKH 7.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 2 f. und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 178.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).
  • BVerwG, 02.04.1993 - 7 B 22.93

    Vermögensfragen - Rückgabe - Unredlichkeit - Fallgruppen

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Dies ist gemeinsames Merkmal der in § 4 Abs. 3 VermG beispielhaft genannten Fallgruppen (stRspr, vgl. u. a. Beschluss vom 2. April 1993 - BVerwG 7 B 22.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 1 S. 1 und Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - BVerwGE 97, 286 [290] = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12 S. 21 [24 f.]).
  • BVerwG, 21.06.1999 - 8 PKH 7.99

    Nachwirken einer vorangegangenen unzulässigen Bevorzugung bei der

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 33.99
    Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Anstößigkeit sich auf einen Vorgang bezieht, der zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen ist, dem aber keinerlei "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (vgl. Beschlüsse vom 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 54 S. 124 f., vom 21. Juni 1999 - BVerwG 8 PKH 7.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 2 f. und vom 16. November 1999 - BVerwG 8 B 178.99 - n. v., amtl. Umdruck S. 3).
  • VG Cottbus, 17.09.2009 - 1 K 782/07

    Frage eines Rechtsverstoßes in Zusammenhang mit der Wohnraumzuweisung (verneint);

    82 2.1.2 Die Redlichkeitsprüfung ist allerdings nicht auf die isolierte Bewertung des Erwerbsvorgangs beschränkt; sie berücksichtigt vielmehr dem Erwerb vorausgehende, sittlich anstößige Umstände, wenn diese Umstände - über eine bloße Kausalitätsbetrachtung hinausgehend - ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen sind und auf den späteren Erwerb "ausstrahlen" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 - Bh 428 § 4 VermG Nr. 54, S. 124, 125; Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - VIZ 2001, 154 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - juris; Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 15, S. 50, 52; Beschl. v. 7. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 - juris; Urteil vom 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 - Bh 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 27, S. 85, 89; Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 - juris; zweifelnd, ob eine sittlich anstößige Manipulation bei Begründung eines Mietverhältnisses zur Folge haben kann, "dass der spätere Erwerb als unredlich anzusehen wäre", dagegen BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Bh 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6, S. 22, 25), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 - juris und Beschl. v. 9. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 - a. a. O., mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 - juris: 15 Jahre ).

  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 27.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist gleichbedeutend mit dem Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit (stRspr; vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).

    Zu der im Rechtsverkehr mit staatlichen Verwaltern gebotenen Umsicht hat der Senat im Urteil vom 13. September 2000 (a.a.O.) entschieden, dass Verkäufe durch den staatlichen Verwalter zur Lebenswirklichkeit der DDR gehört haben und daher regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, bei ihnen habe es sich aus Sicht eines durchschnittlichen DDR-Bürgers um ein zweifelhaftes Rechtsgeschäft gehandelt.

  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 26.00

    Redlicher Erwerb; Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks; Veräußerung durch

    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist gleichbedeutend mit dem Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit (stRspr; vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).

    Zu der im Rechtsverkehr mit staatlichen Verwaltern gebotenen Umsicht hat der Senat mit Urteil vom 13. September 2000 (a.a.O.) entschieden, dass Verkäufe durch den staatlichen Verwalter zur Lebenswirklichkeit der DDR gehört haben und daher regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, bei ihnen habe es sich aus Sicht eines durchschnittlichen DDR-Bürgers um ein zweifelhaftes Rechtsgeschäft gehandelt.

  • VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17
    2.3 Die Prüfung der Redlichkeit des Erwerbs ist allerdings nicht stets auf eine isolierte Bewertung des Erwerbsvorgangs beschränkt; sie berücksichtigt vielmehr dem Erwerb vorausgehende, sittlich anstößige Umstände, wenn diese Umstände - über eine bloße Kausalitätsbetrachtung hinausgehend - ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance waren und wenn sie auf den späteren Erwerb "ausstrahlten" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. April 1998 - BVerwG 7 B 114.98 -, juris Rn. 2; BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 -, juris Rn. 16 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung ist allerdings geklärt, dass ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den einem Erwerb vorausgehenden Umständen - so etwa einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung - und dem Eigentumserwerb die Anstößigkeit des Erwerbs selbst indiziert (BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9; BVerwG, Urt. v. 22. November 2001 - BVerwG 7 C 8.01 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 07. Januar 2003 - BVerwG 7 B 69.02 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 30. Juni 2004 - BVerwG 8 C 11.03 -, juris Rn. 33; BVerwG, Beschl. v. 17. Oktober 2007 - BVerwG 8 B 48.07 -, juris Rn. 5, BVerwG, Urt. v. 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 -, juris Rn. 16), von einem solchen engen zeitlichen Zusammenhang aber nicht mehr die Rede sein kann, wenn bis zu dem Eigentumserwerb etliche Jahre vergangen sind (BVerwG, Beschl. v. 28. November 2000 - BVerwG 7 B 63.00 -, juris Rn. 5 und BVerwG, Beschl. v. 09. Oktober 2000 - BVerwG 7 B 84.00 -, juris Rn. 9 [mehr als zehn Jahre zwischen einer manipulativ erwirkten Wohnraumzuweisung und dem Eigentumserwerb]; VG Frankfurt (Oder), Urt. v. 25. März 2004 - 4 K 644/99 -, juris Rn. 51 [15 Jahre]).

  • BVerwG, 27.06.2001 - 8 C 25.00

    Rechtliche Voraussetzungen für die Verkaufsberechtigung nach der

    Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" in § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG ist gleichbedeutend mit dem Schuldvorwurf der Fahrlässigkeit (stRspr; vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).

    Zu der im Rechtsverkehr mit staatlichen Verwaltern gebotenen Umsicht hat der Senat mit Urteil vom 13. September 2000 (a.a.O.) entschieden, dass Verkäufe durch den staatlichen Verwalter zur Lebenswirklichkeit der DDR gehört haben und daher regelmäßig nicht davon ausgegangen werden kann, bei ihnen habe es sich aus Sicht eines durchschnittlichen DDR-Bürgers um ein zweifelhaftes Rechtsgeschäft gehandelt.

  • BVerwG, 22.11.2001 - 7 C 8.01

    Vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks; redlicher Erwerb;

    Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (BVerwG, Urteil vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - BVerwGE 110, 28; Urteil vom 13. September 2000 - 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 8 C 11.03

    Redlicher Erwerb; gerichtlicher Verkauf; Hoheitsakt; Vollstreckung in Grundstücke

    Ein Erwerb ist unredlich, wenn er auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruht, an welcher der Erwerber in vorwerfbarer Weise beteiligt war (Urteile vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 8 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 19.04.2004 - 7 B 53.04

    Rückübertragung eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks nach dem

    Die für die Annahme mangelnder Redlichkeit in Betracht kommenden Umstände müssen den Erwerbsvorgang als solchen betreffen und diesen als auf einer sittlich anstößigen Manipulation beruhend erscheinen lassen (vgl. Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 m.w.N.).

    Hiernach fehlt es am erforderlichen Bezug zu dem Erwerbsvorgang, wenn sich eine Manipulation auf Umstände bezieht, die zwar bei einer bloßen Kausalitätsbetrachtung ursächlich für die sich später eröffnende Erwerbschance gewesen sind, denen aber keinerlei "Ausstrahlungswirkung" auf den späteren Erwerb mehr zukommt (Urteil vom 13. September 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.03.2012 - 8 C 10.11

    Erwerb; redlich; Rechtsverstoß; objektiv; formal; qualifiziert; Kenntnis;

    Vielmehr ist es für die Unredlichkeit kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 7, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3, vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - ZOV 2001, 61 und vom 28. März 2001 - BVerwG 8 C 2.00 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 2.00

    Unredlichkeit des Erwerbs; Verstoß gegen die Rechtsordnung der DDR;

    Vielmehr ist es für die Unredlichkeit eines Erwerbs kennzeichnend, dass eine dem Erwerber zurechenbare sittlich anstößige Manipulation beim Erwerbsvorgang vorliegt (vgl. Urteile vom 27. Januar 1994 - BVerwG 7 C 4.93 - BVerwGE 95, 108 = Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 7, vom 5. April 2000 - BVerwG 8 C 9.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 3 VermG Nr. 3 S. 7 und vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 33.99 - ZOV 2001, 61 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 18.07.2001 - 8 B 103.01

    Bezeichnung des Revisionszulassungsgrundes der Divergenz - Verletzung des

  • BVerwG, 09.11.2000 - 8 B 198.00

    Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des Vorliegen eines

  • BVerwG, 29.03.2007 - 8 B 57.06

    Gemeindlicher Verkauf eines Grundstücks anstelle des Verwalters allein als die

  • BVerwG, 23.01.2007 - 8 B 100.06

    Unzulässiges Überraschungsurteil; Überführung eines Grundstücks in Volkseigentum;

  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 199.00

    Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund des Vorliegens eines

  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 1462/00

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstückes; Unredlicher Grundstückserwerb in

  • BVerwG, 29.11.2000 - 7 B 108.00

    Rückübertragung eines Grundstücks - Vorliegen eines unredlichen Erwerbs -

  • BVerwG, 26.05.2003 - 8 B 68.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.09.2001 - 8 B 159.01

    Voraussetzungen für Zulassung der Revision bei fehlender Divergenz

  • BVerwG, 08.11.2000 - 8 B 197.00

    Aufhebung der Beiladung von Zeugen

  • VG Cottbus, 26.09.2007 - 1 K 2075/00

    VG Cottbus, Urteil der 1. Kammer (Einzelrichter) vom 26. September 2007 - 1 K

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